
Klassenpflegschaft • Schulpflegschaft • Schulkonferenz
Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft sind die Eltern aller Schülerinnen
und Schüler einer Klasse. Zu Beginn eines Schuljahres wählt
die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. Vorsitzenden und
eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.
Schulpflegschaft
Vorsitzende und Stellvertreter der Klassenpflegschaften aller
Klassen bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft wählt
eine Vorsitzende bzw. Vorsitzenden und eine Stellvertreterin
bzw. Stellvertreter. . Die Schulpflegschaft wählt auch
die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Die
komplette Schulpflegschaft der Hinsbeckschule für das
Schuljahr 2011/2012
| Name |
Klasse |
Vorsitzende(r) |
Stellvertreter(in) |
| Füchse |
Klasse
1 und 2 |
Vera Sievert |
Carsten Fritz |
| Raben |
Klasse 1
und 2 |
Sabine Wilp
|
Julia Schuberth |
| |
Klasse
3 |
Stefanie Hübers
|
Barbara Happe |
| |
Klasse
4a |
Sabine Rudolph |
Michaela Popiecz |
| |
Klasse
4b |
Jeanette Hofmann |
Sandra Schicketanz |
| Schulpflegschafts Vorsitzender |
Stellvertreter |
Vera Sievert
|
Carsten Fritz |
Schulkonferenz
Jede Schule in NRW hat laut Gesetz eine Schulkonferenz. Die Schulkonferenz
ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule in dem Lehrer
und Eltern zusammenarbeiten. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen
aus 3 Eltern und 3 Lehrern und wird geleitet durch die Schulleiterin,
die kein Stimmrecht hat. Bei Stimmengleichheit allerdings gibt
ihre Stimme den Ausschlag.
Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
des Landes NRW über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Auszug
aus dem Schulgesetz des Landes NRW
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