Mit dem Schulgesetz rückt die individuelle Förderung als Leitidee in das Zentrum der schulischen Arbeit und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler: an die Leistungsschwachen, an die besonders Begabten und an die Kinder im Leistungsmittelfeld.
Alle Kinder wollen lernen. Es ist die Aufgabe der Schule, jedes einzelne Kind an seinem Platz abzuholen und zu begleiten. Durchschnittliche, leistungsschwache und hochbegabte Kinder müssen individuell in gleichem Maße gefördert werden.
Dieser Leitidee hat die Hinsbeckschule sich als Schule mit gemeinsamem Unterricht (GU) besonders verpflichtet.
So fördern und fordern wir Ihr Kind individuell. Einige Beispiele:
– In der Schuleingangsphase lernt es im eigenen Tempo.
– Es arbeitet mit Lernzeitplänen, die auf seinen Lernstand abgestimmt sind.
– Es arbeitet mit Materialien, die seine basalen Kompetenzen – insbesondere im Bereich der Psychomotorik und der Wahrnehmung – entwickeln. Diese Arbeit findet morgens während des offenen Schulanfangs statt oder ist fest als Unterrichtsfach im Stundenplan vorgesehen.
– Im gemeinsamen Unterricht (sowohl im Klassenverband als auch im Förderraum) lernt es von und mit anderen Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
– Es kann wöchentlich freiwillige Knobelaufgaben lösen, die für alle Jahrgänge angeboten werden.
– Bis zur ersten Hälfte des dritten Schuljahres erhält es ein Berichtszeugnis. Erst ab dem Jahresendzeugnis der dritten Klasse wird sein Lernstand mittels Ziffernoten bewertet.
– Hat es eine andere Muttersprache, kann es am Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache teilnehmen.