Liebe Familien der Hinsbeckschule!
Sie und Ihre Nahestehenden haben hoffentlich eine gute Weihnachts- und Ferienzeit verbracht und sind gut und gesund in das neue Schuljahr gestartet. Für das beginnende neue Jahr 2022 wünschen wir Ihnen Gesundheit und Zufriedenheit sowie die Gelassenheit, die aktuellen Besonderheiten bestmöglich zu meistern.
Mit den Weihnachtsgottesdiensten, die jeweils im Jahrgang mit allen Kindern als Schulveranstaltung gefeiert wurden, haben wir uns gut in die Ferien- und Weihnachtszeit verabschiedet:
Für die großzügigen Spenden, die für die Kinder des Spatzennestes gesammelt und weitergegeben wurden, möchte ich mich stellvertretend ganz herzlich bedanken (, Bilder am Ende des Info-Briefes).
Die folgenden Informationen möchte ich geben:
- – Bezüglich des Schulbetriebes ab Montag, 10.01.2022 möchte ichinformieren, nachdem das Schulministerium am 06.01.2022 dazu eine Schulmail veröffentlicht hat. Hierzu gebe ich auszugsweise Inhalte der Schulmail, verbunden mit den konkreten Regelungen ab Montag, 10.01.2022, wieder.
- – Abschließend erfolgt ein Hinweis auf die Zeugnisausgabe. 1
Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht?
Das Schulministerium trifft hier eine klare Aussage: Der Schulbetrieb findet ab 10.01.2022 in Präsenz statt.
Grundlage für dieses Vorgehen ist die Feststellung, dass an Schulen die Infektionsschutzmaßnahmen zuverlässig eingehalten werden, die Impfquote unter den in der Schule Beschäftigten hoch ist und der Schulbetrieb zukünftig insbesondere auf die folgenden Punkte gestützt ist:
- – Impfungen, verbunden mit Impfangeboten für die SchülerInnen,
- – Testungen, insbesondere während des Schulbetriebs und
- – Tragen von Masken
- Impfangebote finden Sie
a) auf der Homepage der Stadt Essen unter
https://www.essen.de/leben/gesundheit/corona_virus/coronavirus_impfung_neu_19.de.html
oder:
b) Sprechen Sie Ihren Kinder- oder Hausarzt an.
Testungen
„Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte).
Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.
Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus.
Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.“
(Schulmail vom 06.01.2022)
Um möglichst sicher in den Schulbetrieb starten zu können und quarantänepflichtige Situationen ab dem ersten Tag zu vermeiden, bereiten wir für alle Kinder einen Schnelltest (, der bekannte Antigen-Schnelltest der Firma Siemens Healthcare, https://www.schulministerium.nrw/selbsttests (mit Erklärvideo)) für Montag vor. Für Kinder, die diesen Test nicht kennen (, dies sind insbesondere die ErstklässlerInnen), haben wir am Freitag auf einer Dienstbesprechung bereits ein sinnvolles Vorgehen für Erklärung und Unterstützung abgesprochen.
Alternativ bringt das Kind eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) mit.
Der optimierte Lolli-Test
„Ab dem 10. Januar 2022 startet planmäßig auch das optimierte Lolli- Testverfahren, das ebenfalls einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart leistet. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen.“
Dazu haben wir Ihre Daten abgefragt und dem Labor übermittelt.
Positiver Test in der Klasse. Und dann?
Sofern ein Pool positiv ist, werden die Rückstellproben (=Einzeltests) vom Labor ausgewertet.
Über die mitgeteilten Daten werden Sie informiert, ob Ihr Kind positiv oder negativ ist.
Warten Sie bitte ab, bis wir „grünes Licht“ für den Unterricht geben. Solange die Möglichkeit der Kontaktquarantäne gegeben ist, müssen wir die Rückverfolgung abwarten.
Was ist mit immunisierten Kindern?
(Teilnahme von vollständig immunisierten SchülerInnen am Lolli- Testverfahren)
„Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (, errechnet nach Beendigung der Isolation).
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
Zu (1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz:
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen.
Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).
Zu (2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen1 nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.“
Nach Beendigung muss eine Schnelltest durchgeführt werden, der der Schule vor Wiederaufnahme in den Präsenzunterricht verpflichtend vorzulegen ist.
1 Es gibt anderslautende Zeiträume, z. B. vier Wochen. Verpflichtend übernehmen wir die Anweisung des Schulministeriums: Acht Wochen (!)
Wie häufig wird getestet? (Testrhythmus)
An Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe erfolgt die Testung zweimal wöchentlich, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen. (An weiterführenden Schulen besteht eine dreimalige wöchentliche Testpflicht mit einem Antigen-Schnelltest).
Und was ist mit den Erwachsenen in der Schule? (Testungen von Beschäftigten)
Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schule beschäftigten Personen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, haben ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche eine Testpflicht.
Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen LehrerInnen und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.
Quarantäne und weitere Regelungen
Die Regelungen zur Quarantäne, zu den Freitestungen sowie zur Maskenpflicht werden aktuell politisch diskutiert, beschlossen und zeitnah in Landesrecht umgesetzt. Die Anpassungen der entsprechenden Verordnungen ist zu erwarten.
WICHTIG!!!
Diese Infos benötigen wir:
In den folgenden Fällen informieren Sie uns bitte zeitnah:
- – Ihre Kontaktdaten haben sich geändert. U. a. für Mitteilungen desLabors ist die schnelle Mitteilung wichtig.
- – Ihr Kind ist in Quarantäne. Teilen Sie bitte auch mit, ob Ihr Kind infiziert ist oder eine Kontakt-Quarantäne besteht.
- – Ihr Kind ist durch ausreichende Impfung immunisiert. Teilen Sie dies bitte mit Datum der letzten Impfung mit.
- – Ihr Kind ist durch Genesung immunisiert. Teilen Sie das Ende der Isolation, Ablauf der acht Wochen sowie Ablauf der sechs Monate mit.
Zeugnisse
Am Freitag, dem 28.01.2022, endet das erste Schulhalbjahr 2021/22 nach Stundenplan.
Die Kinder des vierten Schuljahres erhalten ein Notenzeugnis.
Die Kinder des dritten Schuljahres erhalten ein Berichts- und Notenzeugnis. Kinder der Schuleingangsphase erhalten zum Ende des Schuljahres ein Berichtszeugnis.
Die Zeugnisse werden als Kopie vorab verteilt, die Erziehungsberechtigten unterschrieben bitte, die Kopie wird gegen das Original getauscht.
Wir freuen uns, Ihre Kinder ab Montag wieder in der Schule begrüßen zu dürfen …
Mit herzlichen Grüßen,
Uli Schöngart
(Schulleiter)
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