Liebe Familien der Hinsbeckschule! |
Personalsituation in der kommenden Woche |
Am kommenden Mo., 21.06.2021 erhält ein Großteil des Kollegiums die Zweitimpfung. An diesem Tag endet der Unterricht um 11.30 Uhr. Die KollegInnen in den Betreuungen werden jeweils bis 14.00 Uhr vertreten. Für die Zeit danach hat die OGS eine Abfrage für eine Notbetreuung durchgeführt. Die Personalsituation für die restliche Woche ist abhängig von möglichen Impfreaktionen bei den KollegInnen: Daher richten Sie sich bitte darauf ein, dass jeweils am frühen Morgen (bis 7.30 Uhr) per Mail eine Information über den Ausfall von Unterricht bzw. der Betreuung erfolgen kann. Dies würde zunächst die älteren Jahrgänge betreffen. Soweit möglich, informieren wir selbstverständlich früher (!). Also: Planen Sie bitte eine mögliche alternative Betreuung Ihrer Kinder ein. Für die Unterrichtssituation streben wir weiter an, eine Vermischung der Lerngruppen zu vermeiden. Wenn dies personell nicht möglich ist, müssen wir hiervon leider abweichen. Der Unterricht erfolgt dann als Distanzunterricht in Form eines „Studientages“. Die Materialien erhalten die Kinder über das Padlet oder am Montag in Papierform. Zuletzt haben wir am 25. Mai 2021 über das nicht verschiebbare Impfangebot für einen Großteil des Kollegiums informiert. |
Maskenpflicht |
Das Schulministerium hat mit heute um 10.00 Uhr die Schulen informiert: (…) die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt. Wir halten eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst. Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen: Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. (…) Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen. Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss. |
Eichenprozessionsspinner |
Auf dem Schulhof ist im Bereich zwischen Tischtennisplatten und Mauer zur Schwermannstraße ein Bereich mit rot-weißem Markierungsband abgesperrt. Dort sind Eichenprozessionsspinnerraupen. Der Befall ist Grün und Gruga gemeldet und wird demnächst entfernt. Sprechen Sie bitte zu Hause mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit, Abstand einzuhalten. |
Rückfragen und Anregungen zur Verbesserung unserer Arbeit richten Sie bitte – wie gewohnt – über die mitgeteilten Wege an die Schulleitung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten |
Mit herzlichen Grüßen, Anna Kaczmarczyk Uli Schöngart (Konrektorin) (Schulleiter) |
Personalsituation in der kommenden Woche, Maskenpflicht, Eichenprozessionsspinnerraupen
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